Was Sie bei der Vergabe von Übersetzungsaufträgen beachten sollten

„Der Fachübersetzer zerlegt jeden Satz in seine Grundbestandteile, bevor er ihn in die Zielsprache überträgt. Fragen, die er stellt, sind deshalb ein Zeichen für Gewissenhaftigkeit und Professionalität. Es liegt an Ihnen, ob Sie jemandem mehr Vertrauen schenken, der in Ihrem Interesse Fehler zu vermeiden versucht, oder demjenigen, der nach dem Prinzip Umsatz durch Schnelligkeit oder gar Müll rein – Müll raus arbeitet”.

(Facebook-Beitrag: BDÜ Landesverband Nord e.V.)

 

Deshalb sollten Sie bei der Vergabe von Übersetzungsaufträgen Folgendes beachten:

  • Im Idealfall sollte gleich bei der Auftragserteilung ein Ansprechpartner für etwaige Rückfragen benannt werden. Dies erleichtert meine Arbeit und verhilft uns allen zum gewünschten Endergebnis. Antworten wie „Übersetzen Sie einfach” sind deshalb grundsätzlich unerwünschtJ.
  • Wenn Sie eine eigene Firmenterminologie haben, stellen Sie bitte entsprechende Glossare gleich bei der Auftragserteilung zur Verfügung. Dies spart mir Zeit und stellt sicher, dass für Sie wichtige Schlüsselbegriffe ganz in Ihrem Sinne übersetzt werden.
  • Wenn Sie die Erstellung eines zweisprachigen Glossars bei mir beauftragen möchten, bitte gleich bei der Anfrage entsprechend darauf hinweisen. Das Glossar wird nach eingehender Prüfung des Ausgangstextes erstellt und die eigentliche Übersetzungsarbeit erst nach Freigabe des Glossars aufgenommen.
  • Bei Verwendung von nicht gängigen, firmeneigenen Abkürzungen bitte auch die entsprechenden Abkürzungsverzeichnisse gleich bei der Auftragserteilung bereitstellen.
  • Wenn bereits vorhandene Übersetzungen als Referenztexte verwendet werden sollen, sollten auch diese gleich mit dem Ausgangstext übermittelt werden. Eine nachträgliche Überarbeitung wegen nicht übereinstimmender Wortwahl kann grundsätzlich nur entgeltlich erfolgen.
  • Bei Bereitstellung von Translation-Memory-Dateien (.tmx) werden nicht vergütete 100%ige Matches ohne Gewähr, ungeprüft übernommen.
  • Im Zuge der Auftragsbearbeitung kann ich Änderungen im Ausgangstext leider nicht mehr berücksichtigen. Erst wird der ursprünglich zur Übersetzung beauftragte Ausgangstext übersetzt und anschließend ein neues Angebot für die Einbindung von Änderungen gelegt.
  • Bei einer Vielzahl von Dokumenten, die eng miteinander zusammenhängen und zu einem Auftrag gehören, ist eine Teillieferung oft nicht sinnvoll. Es wird immer Begriffe geben, deren kontextabhängige Bedeutung sich erst bei einem später übersetzten Dokument richtig erschließt. Bei bereits gelieferten Übersetzungen ist es oft schwierig, den zielsprachlichen Begriff für solche dokumentübergreifenden Begriffe nachträglich zu ändern.

 

Die vorstehende Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, spiegelt jedoch die Erfahrungen wider, die ich in fast 15 Jahren Freiberuflichkeit gemacht habe. Sie soll bestehenden und zukünftigen Kunden lediglich ein besseres Verständnis darüber vermitteln, was es bei der Beauftragung von Übersetzungen zu beachten gilt.

 

Weitere Hinweise für die Vergabe von Übersetzungsaufträgen finden Sie im Dokument "Übersetzungkeine Glückssache, Einkaufshilfe für Übersetzungsdienstleistungen" auf der Website vom BDÜ.

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